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Konformitätserklärung zur Barrierefreiheit

Konformitätserklärung zur Barrierefreiheit für
oeziv-burgenland.at

Zuletzt aktualisiert: 18/12/2025

Dieses Dokument wurde von AccessiWay bereitgestellt, um den Anforderungen des European Accessibility Act (EAA) und des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) zu entsprechen.

Jeder komplexere Abschnitt wird durch eine einfachere Erklärung eingeleitet.

Einleitung

Wir möchten, dass alle Menschen oeziv-burgenland.at gut nutzen können – auch Menschen mit Behinderungen. In dieser Erklärung zeigen wir, was wir tun, damit oeziv-burgenland.at barrierefrei ist. Dabei halten wir uns an die Regeln des European Accessibility Act (EAA) und an die WCAG-Richtlinien. 

ÖZIV Burgenland setzt sich für Inklusion und Barrierefreiheit ein. Unser Ziel ist es, dass alle Nutzer:innen – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen – unseren Service selbstständig und ohne Hindernisse nutzen können.

Diese Konformitätserklärung beschreibt die Funktionen von oeziv-burgenland.at. Wir zeigen wie wir die Anforderungen der folgenden Gesetze und Normen erfüllen: 

  • European Accessibility Act,
  • EN 301 549,
  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2
  • Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

Wir überprüfen diese Erklärung regelmäßig, während wir oeziv-burgenland.at weiter verbessern.

Überblick

Beschreibung des Service

Informations-Website des ÖZIV Burgenland.

So nutzen Sie oeziv-burgenland.at
(Barrierefreiheit & Bedienung) 

Wir bemühen uns, oeziv-burgenland.at für alle einfach nutzbar zu machen. Hier finden Sie einen Überblick zur Bedienung, insbesondere bei Verwendung von Hilfstechnologien:

oeziv-burgenland.at Bedienungsbeschreibung

Nutzer:innen können sich über die Angebote des ÖZIV informieren und Kontaktanfragen stellen.

Die Barrierefreiheit von oeziv-burgenland.at

Unser Service ist mit den Standard-Interaktionsmethoden des Betriebssystems und gängigen assistiven Technologien bedienbar.

Wenn Sie weitere Erläuterungen zur Nutzung von oeziv-burgenland.at benötigen, können Sie sich an unseren Support wenden, um persönliche Unterstützung zu erhalten. Wir sind bestrebt, Ihnen alle zusätzlichen Beschreibungen oder Erläuterungen zur Verfügung zu stellen, die Sie für eine reibungslose Nutzung unseres Services benötigen.

Konformität mit den Barrierefreiheitsanforderungen
(So erfüllen wir die Anforderungen)

Wir haben oeziv-burgenland.at im Hinblick auf folgende Regelwerke geprüft: European Accessibility Act, Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), EN 301 549 und WCAG 2.2. Dabei stellen wir sicher, folgende Prinzipien zu erfüllen:

Wahrnehmbar

  • Anleitungen zum Verständnis und zur Bedienung von Inhalten stützen sich nicht ausschließlich auf sensorische Merkmale von Komponenten wie Form, Farbe, Größe, visuelle Position, Ausrichtung oder Klang.
  • Der Inhalt passt sich korrekt an die Bildschirmausrichtung an, wobei die Darstellung und Funktionalität konsistent bleiben.
  • Sofern vorhanden, wird der Zweck von Eingabefeldern, die bestimmte Daten akzeptieren, korrekt an assistive Technologien übermittelt und konform implementiert.
  • Informationen werden in Form von Text dargestellt, wobei nicht erforderliche und nicht anpassbare Textbilder vermieden werden.
  • Änderungen des Textabstands (etwa Zeilenhöhe, Abstand zwischen Absätzen, Buchstaben oder Wörtern) führen nicht zum Verlust von Informationen oder Inhalten.
  • Zusätzliche Inhalte, die per Hover oder Fokus angezeigt werden, bleiben sichtbar und lassen sich schließen, ohne dass der Zeiger oder Fokus bewegt werden muss.

Bedienbar

  • Alle Funktionen sind über die Tastatur (oder eine tastaturähnliche assistive Technologie) verfügbar. Dies schließt Menüs, Links, Formulare, Schieberegler und interaktive Steuerelemente ein.
  • Es gibt keine Tastaturfallen (eine freie Navigation in alle und aus allen Komponenten ist möglich).
  • Es gibt keine Interferenzen mit Tastenkombinationen, die aus einzelnen Buchstaben, Zahlen oder Symbolen bestehen.
  • Es werden keine vom Inhalt vorgegebenen Zeitlimits erzwungen oder, falls vorhanden, sind sie vom Nutzer steuerbar, anpassbar, verlängerbar oder durch funktionale oder rechtliche Anforderungen gerechtfertigt.
  • Alle bewegten Inhalte, sofern vorhanden, verfügen über Steuerungen zum Anhalten und/oder zur Wiedergabesteuerung.
  • Es werden keine blinkenden oder flackernden Inhalte verwendet, die Anfälle auslösen könnten; die Sicherheitsgrenzwerte werden eingehalten.
  • Skiplinks sind implementiert, um eine schnelle Navigation zum Hauptinhalt zu ermöglichen und so die Zugänglichkeit und Benutzererfahrung zu verbessern.
  • Es gibt mehrere Möglichkeiten, Inhalte innerhalb der Umgebung zu identifizieren.
  • Überschriften und Beschriftungen geben klare Informationen über Inhalt und Funktionalität.
  • Der Fokusindikator der Tastaturnavigation ist bei allen interaktiven Elementen sichtbar.
  • Elemente, die den Fokus der Tastaturnavigation erhalten können, sind im Ansichtsfenster stets mindestens teilweise sichtbar.
  • Alle Funktionen können ohne komplexe Gesten verwendet werden.
  • Die Funktionen werden nicht sofort nach Berührung aktiviert, sie können vor der Ausführung abgebrochen werden, und müssen nicht gedrückt werden, um zu funktionieren.
  • Bei Benutzeroberflächenkomponenten mit Beschriftungen, die Text oder Textbilder enthalten, umfasst der von assistiven Technologien gelesene Name den visuell dargestellten Text.
  • Alle Funktionen können genutzt werden ohne, dass man sich ausschließlich auf die Bewegung des Geräts oder des Benutzers verlassen muss.
  • Alle Funktionen können ohne Ziehbewegungen verwendet werden.
  • Der anklickbare Bereich interaktiver Elemente ist groß genug, um eine einfache Interaktion für die Nutzer zu gewährleisten.

Verständlich

  • Die Sprache jeder Seite ist korrekt festgelegt und wird im gesamten Dienst konsistent verwendet
  • Alle relevanten Textabschnitte lassen sich programmgesteuert identifizieren.
  • Benutzeroberflächenkomponenten lösen bei Aktivierung durch die Nutzenden über Tastatur oder assistive Technologien keine unerwarteten Kontextänderungen aus, die zu Verwirrung führen könnten.
  • Die vorhandenen Navigationsmechanismen sind im gesamten Ablauf des Dienstes konsistent positioniert
  • Die Mechanismen für die Beantragung von Unterstützung oder Hilfe sind in der gesamten Umgebung einheitlich.
  • Wo erforderlich, werden Beschriftungen oder Anweisungen bereitgestellt, wenn Inhalte eine Eingabe durch die Nutzenden erfordern
  • Wenn ein Eingabefehler erkannt wird und Korrekturvorschläge bekannt sind, werden diese dem Nutzenden bereitgestellt, es sei denn, gesetzliche Vorschriften schließen dies aus
  • Es gibt Systeme, die Fehler verhindern, wie zum Beispiel die Bestätigung, Stornierung oder Rückgängigmachung von sensiblen Aktionen.
  • Wenn möglich wird vermieden, dieselben Daten mehrfach anzufordern.
  • Wenn vorhanden, gibt es für komplexe Authentifizierungssysteme barrierefreie Alternativen.

Robust

  • Es werden standardisierte Entwicklungstechnologien verwendet, die von assistiven Technologien interpretiert werden können
  • Wenn vorhanden, werden Statusmeldungen so zugänglich gemacht, dass Assistive Technologien sie interpretieren können, ohne dass ein Fokuswechsel erforderlich ist.

Wir haben oeziv-burgenland.at mit den gängigsten assistiven Technologien in verschiedenen Kombinationen aus Betriebssystemen und Browsern getestet:

  • Screenreader wie NVDA und JAWS (Windows) sowie VoiceOver (Mac und iOS) helfen uns sicherzustellen, dass alle interaktiven Elemente korrekt vorgelesen und bedienbar sind.
  • Zusätzlich prüfen wir die Nutzung mit Bildschirmvergrößerung und im Hochkontrastmodus.

Unser Ziel ist es, mit den aktuellen Versionen gängiger Hilfsmittel kompatibel zu sein. Dabei folgen wir den bewährten Methoden der WCAG 2.2 und der Norm EN 301 549. So stellen wir sicher, dass die Barrierefreiheit auch bei zukünftigen technischen Entwicklungen erhalten bleibt.

Standards:
Auf dieser Grundlage wenden wir die Kriterien der WCAG 2.2 (AA-Niveau, aktuelle Version) sowie der EN 301 549 an. Die Einhaltung dieser Standards gilt als Nachweis für die Konformität mit dem EAA, dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) und weiteren entsprechenden Vorschriften.

Laufende Überwachung und Pflege

Barrierefreiheit ist für uns kein einmaliges Projekt, sondern ein fortwährender Prozess. So stellen wir sicher, dass oeziv-burgenland.at dauerhaft zugänglich bleibt:

  • Barrierefreiheitskoordination
    Unsere Barrierefreiheitsbeauftragte Tamara Kreuz überwacht die digitale Barrierefreiheit der Website oeziv-burgenland.at.
  • Mit der Unterstützung von AccessiWay haben wir am 18/12/2025 eine manuelle Prüfung durch externe Fachleute durchgeführt, um unsere Barrierefreiheitskonformität zu überprüfen. Wir verfolgen einen kontinuierlichen Zyklus aus Tests und Verbesserungen und stellen durch regelmäßige Unterstützung sicher, dass umfassende Prüfungen — einschließlich manueller Tests durch Fachkräfte mit assistiven Technologien — mindestens einmal jährlich erfolgen.
  • Wir verwenden automatisierte Testwerkzeuge, die in unseren Entwicklungsprozess integriert sind, um häufige Barrierefreiheitsprobleme (wie fehlende Alternativtexte oder Formularbeschriftungen) schnell zu erkennen. Jede Code-Aktualisierung durchläuft diese Prüfungen.

Feedback und Kontakt

Ihr Feedback hilft uns, oeziv-burgenland.at weiter zu verbessern. Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen haben, können Sie uns jederzeit per E-Mail, Telefon oder Post kontaktieren. Bitte beschreiben Sie das Problem so genau wie möglich, damit wir gezielt helfen können.

Wir schätzen Rückmeldungen von Nutzer:innen besonders dann, wenn etwas nicht wie erwartet funktioniert. Sollten Sie Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte oder Funktionen von oeziv-burgenland.at haben oder eine Barriere entdecken, freuen wir uns über Ihren Hinweis.

Kontaktmöglichkeiten:
E-Mail: office@oeziv-burgenland.at
Telefon: +43 2682 930 80 40
Postanschrift:
ÖZIV Burgenland – Verband für Menschen mit Behinderungen
Ruster Straße 75/4
7000 Eisenstadt

Wenn Sie uns kontaktieren, nennen Sie bitte möglichst genau:

  • die betroffene Seite oder Funktion,
  • was passiert ist,
  • welche Hilfstechnologie Sie ggf. verwenden.

Wir bemühen uns, innerhalb von 15 Werktagen auf Ihr Feedback zu reagieren und werden unser Bestes tun, das Problem umgehend zu beheben oder Sie über unseren Fortschritt zu informieren. 

Beschwerdemöglichkeit:

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an das Sozialministeriumservice der Landesstelle Oberösterreich wenden.

Kontakt:
Gruberstraße 63, 4021 Linz
Tel: 0732/7604-0
Fax: 0732/7604-4400
E-Mail: post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.at

Die Beschwerden werden von dem Sozialministeriumservice dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Barrierefreiheitsgesetz, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat das Sozialministeriumservice dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Versionsverlauf:
Dieses Dokument wurde zuletzt am 18/12/2025 überprüft und aktualisiert. Wir planen, es mindestens einmal jährlich oder bei wesentlichen Änderungen des Dienstes zu überprüfen.

EN 301 549 technischer Bericht

Kapitel 5: Allgemeine Anforderungen

Kriterien Konformitätsstufe Anmerkungen und Erläuterungen
5.1 Geschlossene Funktionalität Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
5.1.2 Allgemeines Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
5.1.2.1 Geschlossene Funktionalität Siehe 5.2 bis 13 Siehe information in 5.2 bis 13
5.1.2.2 Hilfstechnologie Siehe 5.1.3 bis 5.1.6 Siehe information in 5.1.3 bis 5.1.6
5.1.3 Nicht-visueller Zugang Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
5.1.3.1 Audioausgabe visueller Informationen Nicht anwendbar
5.1.3.2 Auditive Ausgabe einschließlich Sprache Nicht anwendbar
5.1.3.3 Korrelation auditiver Ausgabe Nicht anwendbar
5.1.3.4 Benutzersteuerung der Sprachausgabe Nicht anwendbar
5.1.3.5 Automatische Unterbrechung der Sprachausgabe Nicht anwendbar
5.1.3.6 Sprachausgabe für nicht-textliche Inhalte Nicht anwendbar
5.1.3.7 Sprachausgabe für Videoinhalte Nicht anwendbar
5.1.3.8 Verdeckte Eingabe Nicht anwendbar
5.1.3.9 Privater Zugang zu persönlichen Daten Nicht anwendbar
5.1.3.10 Nicht störende Audioausgabe Nicht anwendbar
5.1.3.11 Privates Lautstärkehören Nicht anwendbar
5.1.3.12 Lautsprecherlautstärke Nicht anwendbar
5.1.3.13 Lautstärkerücksetzung Nicht anwendbar
5.1.3.14 Gesprochene Sprachen Nicht anwendbar
5.1.3.15 Nicht-visuelle Fehlererkennung Nicht anwendbar
5.1.3.16 Belege, Tickets und Transaktionsausgaben Nicht anwendbar
5.1.4 Funktionalität, geschlossen für Textvergrößerung Nicht anwendbar
5.1.5 Visuelle Ausgabe für auditive Informationen Nicht anwendbar
5.1.6 Bedienung ohne Tastatur-
schnittstelle
Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
5.1.6.1 Closed functionality Siehe 5.1.3.1 bis 5.1.3.16 Siehe information in 5.1.3.1 bis 5.1.3.16
5.1.6.2 Input focus Nicht anwendbar
5.1.7 Zugang ohne Sprache Nicht anwendbar
5.2 Aktivierung von Barrierefreiheits-
funktionen
Nicht anwendbar
5.3 Biometrie Nicht anwendbar
5.4 Erhaltung von Barrierefreiheits-
informationen während der Umwandlung
Nicht anwendbar
5.5 Bedienbare Elemente Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
5.5.1 Möglichkeiten der Bedienung Nicht anwendbar
5.5.2 Unterscheidbarkeit der bedienbaren Elemente Nicht anwendbar
5.6 Bedienelemente zum Sperren oder Umschalten Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
5.6.1 Taktiler oder auditiver Status Nicht anwendbar
5.6.2 Visueller Status Nicht anwendbar
5.7 Tastenwiederholung Nicht anwendbar
5.8 Annahme eines zweifachen Tastenanschlags Nicht anwendbar
5.9 Gleichzeitige Benutzerhandlungen Nicht anwendbar

Kapitel 6: IKT mit Zweiwege-Sprachkommunikation

Kriterien Konformitätsstufe Anmerkungen und 

Erläuterungen

6.1 Audio-Bandbreite für Sprache Nicht anwendbar
6.2 Echtzeittextfunktionalität (RTT-Funktionalität) Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
6.2.1.1 RTT-Kommunikation Nicht anwendbar
6.2.1.2 Gleichzeitige Sprach- und Textkommunikation Nicht anwendbar
6.2.2.1 Visuell unterscheidbare Anzeige
6.2.2.2 Programmatisch erkennbare Sende- und Empfangsrichtung Nicht anwendbar
6.2.2.3 Sprecheridentifikation Nicht anwendbar
6.2.2.4 Visueller Indikator für Audio bei RTT-Kommunikation Nicht anwendbar
6.2.3 Interoperabilität Nicht anwendbar
6.2.4 Reaktionsfähigkeit von RTT Nicht anwendbar
6.3 Anruferkennung Nicht anwendbar
6.4 Alternativen zu sprachbasierten Diensten Nicht anwendbar
6.5 Videokommunikation Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
6.5.1 Allgemeines (informativ) Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
6.5.2 Auflösung Nicht anwendbar
6.5.3 Bildfrequenz Nicht anwendbar
6.5.4 Synchronisation zwischen Audio und Video Nicht anwendbar
6.5.5 Visueller Anzeiger von Audio mittels Video Nicht anwendbar
6.5.6 Sprecheridentifizierung mittels Video- (Gebärdensprach-)Kommunikation Nicht anwendbar
6.6 Alternativen zu videobasierten Diensten Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich

Kapitel 7: IKT mit Videofähigkeiten

 

Kriterien Konformitätsstufe Anmerkungen und Erläuterungen
7.1 Technologie zur Verarbeitung von Untertiteln Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
7.1.1 Wiedergabe der Untertitelung Nicht anwendbar
7.1.2 Synchronisation der Untertitelung Nicht anwendbar
7.1.3 Erhaltung der Untertitelung Nicht anwendbar
7.1.4 Eigenschaften von Untertiteln Nicht anwendbar
7.1.5 Gesprochene Untertitel Nicht anwendbar
7.2. Audiodeskription Technologie Nicht anwendbar
7.2.1 Wiedergabe von Audiodeskription Nicht anwendbar
7.2.2 Synchronisation von Audiodeskription Nicht anwendbar
7.2.3 Erhaltung von Audiodeskription Nicht anwendbar
7.3 Bedienelemente für Untertitel und Audiodeskription Nicht anwendbar

Kapitel 8: Hardware

Kriterien Konformitätsstufe Anmerkungen und Erläuterungen
8.1.1 Allgemeine Anforderungen Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
8.1.2 Standardanschlüsse Nicht anwendbar
8.1.3 Farbe Nicht anwendbar
8.2 Hardwareprodukte mit Sprachausgabe Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
8.2.1.1 Lautstärkebereich der Sprachausgabe Nicht anwendbar
8.2.1.2 Stufenweise Lautstärkeregelung Nicht anwendbar
8.2.2.1 Festnetzgeräte Nicht anwendbar
8.2.2.2 Drahtlose Kommunikationsgeräte Nicht anwendbar
8.3 Stationäre IKT Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
8.3.2.1 Unbehinderte hohe frontale Reichweite Nicht anwendbar
8.3.2.2 Unbehinderte niedrige frontale Reichweite Nicht anwendbar
8.3.2.3.1 Freiraum Nicht anwendbar
8.3.2.3.2 Behinderte frontale Reichweite (< 510 mm) Nicht anwendbar
8.3.2.3.3 Behinderte frontale Reichweite (< 635 mm) Nicht anwendbar
8.3.2.4 Breite der Kniefreiheit und Zehenfreiheit Nicht anwendbar
8.3.2.5 Zehenfreiheit Nicht anwendbar
8.3.2.6 Kniefreiheit Nicht anwendbar
8.3.3.1 Unbehinderte hohe seitliche Reichweite Nicht anwendbar
8.3.3.2 Unbehinderte niedrige seitliche Reichweite Nicht anwendbar
8.3.3.3.1 Behinderte seitliche Reichweite (≤ 255 mm) Nicht anwendbar
8.3.3.3.2 Behinderte seitliche Reichweite (≤ 610 mm) Nicht anwendbar
8.3.4.1 Höhenunterschied Nicht anwendbar
8.3.4.2 Freier Boden- oder Stellraum Nicht anwendbar
8.3.4.3.2 Frontale Annäherung Nicht anwendbar
8.3.4.3.3 Parallele Annäherung Nicht anwendbar
8.3.5 Sichtbarkeit Nicht anwendbar
8.3.6 Mechanisch bedienbare Bestandteile Nicht anwendbar
8.4 Mechanisch bedienbare Bestandteile Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
8.4.1 Zifferntasten Nicht anwendbar
8.4.2.1 Bedienbarkeit mechanischer Teile Nicht anwendbar
8.4.2.2 Betätigungskraft mechanischer Teile Nicht anwendbar
8.4.3 Schlüsselkarten, Tickets und Fahrausweise Nicht anwendbar
8.5 Taktile Kennzeichnung des Sprachmodus Nicht anwendbar

Kapitel 9: Web (gilt auch für 10, 11 and 12)

Entsprechend WCAG 2.2 Konformitätsstufe A

Kriterien Konformitätsstufe Anmerkungen und Erläuterungen
1.1.1  Nicht-Text-Inhalt Teilweise konform Für einige nicht-textliche Inhalte, die Ihnen präsentiert werden, gibt es keine gleichwertige textliche Alternative, die denselben Zweck erfüllt;
1.2.1 Audiodeskription oder Medienalternative Konform
1.2.2 Untertitel (für aufgezeichnete Medien) Konform
1.2.3 Audiodeskription oder Volltext-Alternative (für aufgezeichnete Medien) Konform
1.3.1 Info und Beziehungen Teilweise konform In einigen Fällen können Informationen, Strukturen oder Zusammenhänge, die durch die Darstellung von Seiten vermittelt werden, nicht programmatisch bestimmt werden (oder sind nicht über Text verfügbar);
1.3.2 Sinnvolle Reihenfolge Teilweise konform In einigen Fällen, in denen die Reihenfolge, in der der Inhalt präsentiert wird, seine Bedeutung beeinflusst, erfolgt dies nur visuell und nicht strukturell;
1.3.3 Sensorische Eigenschaften Konform
1.4.1 Verwendung von Farbe Teilweise konform In einigen Fällen wurde die Farbe allein zur Kennzeichnung eines Zwecks oder zur Unterscheidung einer Information oder Funktion verwendet;
1.4.2 Audiosteuerung Konform
2.1.1 Tastatur Konform
2.1.2 Keine Tastaturfalle Konform
2.1.4 Einzeltasten-Kurzbefehle Konform
2.2.1 Einstellbare Zeitbegrenzung Konform
2.2.2 Unterbrechungen pausieren, stoppen, verstecken Konform
2.3.1 Drei Blitze oder darunter Konform
2.4.1 Blöcke überspringen Konform
2.4.2 Seiten-Titel Teilweise konform Einige Webseiten haben keine Titel, die das Thema oder den Zweck beschreiben;
2.4.3 Fokus-Reihenfolge Teilweise konform Auf einigen Webseiten, die sequentiell durchlaufen werden können und auf denen die Navigationsreihenfolge die Bedeutung und Funktionsweise beeinflusst, erhalten einige Objekte, die den Fokus erhalten können, diesen nicht in einer Reihenfolge, der ihre Bedeutung und Funktionsweise bewahrt;
2.4.4 Link-Zweck (im Kontext) Teilweise konform Der Zweck bestimmter Links lässt sich nicht aus dem Linktext oder aus dem Linktext samt nebenstehendem Inhalt ermitteln;
2.5.1 Zeigereingaben mit komplexen Gesten Konform
2.5.2 Zeiger Abbruch Konform
2.5.3 Bezeichnung im Namen Konform
2.5.4 Bewegungsauslösung Konform
3.1.1 Sprache der Seite Konform
3.2.1 Bei Fokus keine Kontextänderung Teilweise konform Wenn bestimmte Komponenten der Benutzeroberfläche den Fokus erhalten, kommt es zu einer Kontextänderung;
3.2.2 Bei Eingabe keine Kontextänderung Konform
3.2.6 Konsistente Hilfe Konform
3.3.1 Fehlererkennung Teilweise konform In einigen Fällen, in denen ein Eingabefehler automatisch erkannt wird, wird die fehlerhafte Position nicht identifiziert und/oder der Fehler nicht durch Text beschrieben;
3.3.2 Beschriftung oder Anweisungen Konform
3.3.7 Zugängliche Authentifizierung Konform
4.1.1 Syntaxanalyse Konform
4.1.2 Name, Rolle, Wert Teilweise konform In einigen Fällen sind die Komponenten der Benutzeroberfläche (einschließlich: Elemente eines Formulars, Links und skripterzeugte Komponenten…), der Name, die Rolle, der Status, die Eigenschaften und die Werte nicht korrekt oder nicht gesetzt oder der Benutzer und seine assistiven Technologien werden nicht benachrichtigt, wenn sich diese ändern;

Entsprechend WCAG 2.2 Konformitätsstufe AA

Kriterien Konformitätsstufe Anmerkungen und Erläuterungen
1.2.4 Untertitel (Live) Konform
1.2.5 Audiodeskription (für aufgezeichnete Medien) Konform
1.3.4 Orientierung Konform
1.3.5 Eingabemodalitäten Konform
1.4.3 Kontrast (Minimum) Teilweise konform Die visuelle Darstellung von Text und Bildern, die Text enthalten, weist nicht immer das erforderliche Mindestkontrastverhältnis auf, abgesehen von den in den Vorschriften vorgesehenen Ausnahmen (z. B. bei Logos);
1.4.4 Textgröße ändern Teilweise konform Einige Texte, mit Ausnahme von Untertiteln und Bildern, die Text enthalten, können nicht auf bis zu 200 Prozent skaliert werden, ohne dass unterstützende Technologien eingesetzt werden müssen und ohne dass Inhalt und Funktionalität verloren gehen;
1.4.5 Bilder von Text Konform
1.4.10 Umfluss Teilweise konform Inhalte, die keine zweidimensionale Darstellung erfordern (z. B. Datentabellen oder Karten), werden bei einer Größenänderung nicht neu angeordnet;
1.4.11 Nicht-Text-Kontrast Teilweise konform Bei einigen wesentlichen Komponenten, selbst in verschiedenen Zuständen, überschreitet der Farbkontrast im Vergleich zu benachbarten Elementen nicht das Verhältnis 3:1;
1.4.12 Textabstände Konform
1.4.13 Inhalte bei Hover oder Fokus Konform
2.4.5 Mehrere Wege Konform
2.4.6 Überschriften und Beschriftungen Konform
2.4.7 Sichtbarer Fokus Konform
2.4.11 Fokus nicht verdeckt (teilweise) Konform
2.5.7 Ziehbewegungen Konform
2.5.8 Zielgröße (Minimum) Konform
3.1.2 Sprache von Teilen Konform
3.2.3 Konsistente Navigation Konform
3.2.4 Konsistente Erkennung Teilweise konform Einige Komponenten mit der gleichen Funktionalität innerhalb einer Gruppe von Webseiten sind nicht einheitlich gekennzeichnet;
3.3.3 Fehlervermeidung (rechtlich, finanziell, datenkritisch) Konform
3.3.4 Fehlererkennung und Vorschläge Konform
3.3.8 Zusätzliche Authentifizierungsoptionen Konform

Kapitel 10: Nicht-Web-Dokumente

Kriterien Konformitätsstufe Anmerkungen und Erläuterungen
10.0 Allgemeines (informativ) Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
10.1.1.1 bis 10.4.1.3 Siehe Kapitel 9, entsprechend WCAG 2.2 Kriterien Siehe Kapitel 9, entsprechend WCAG 2.2 Kriterien
10.5 Positionierung von Untertiteln Nicht anwendbar
10.6 Zeiteinteilung für Audiodeskription Nicht anwendbar

Kapitel 11: Allgemeines

Kriterien Konformitätsstufe Anmerkungen und Erläuterungen
11.0 Allgemeines (informativ) Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
11.1.1.1 bis 11.4.1.3 Siehe Kapitel 9, entsprechend WCAG 2.2 Kriterien Siehe Kapitel 9, entsprechend WCAG 2.2 Kriterien
11.5 Interoperabilität mit Assistenztechnologie Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
11.5.1 Geschlossene Funktionalität Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
11.5.2 Barrierefreiheitsdienste Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
11.5.2.1 Unterstützung von Plattform-Zugänglichkeitsdiensten für Software mit Benutzeroberfläche Siehe 11.5.2.5 bis 11.5.2.17
11.5.2.2 Unterstützung von Plattform-Zugänglichkeitsdiensten für unterstützende Technologien Siehe 11.5.2.5 bis 11.5.2.17
11.5.2.3 Nutzung von Zugänglichkeitsdiensten Siehe information in 11.5.2.5 bis 11.5.2.17
11.5.2.4 Unterstützende Technologien Nicht anwendbar
11.5.2.5 Objektinformationen Nicht anwendbar
1.5.2.6 Zeilen-, Spalten- und Überschrifteninformationen Nicht anwendbar
11.5.2.7 Werte Nicht anwendbar
11.5.2.8 Beziehungen zwischen Beschriftungen und Steuerelementen Nicht anwendbar
11.5.2.9 Beziehungen zwischen übergeordneten und untergeordneten Elementen Nicht anwendbar
11.5.2.10 Text Nicht anwendbar
11.5.2.11 Liste verfügbarer Aktionen Nicht anwendbar
11.5.2.12 Ausführung verfügbarer Aktionen Nicht anwendbar
11.5.2.13 Verfolgung von Fokus- und Auswahlattributen Nicht anwendbar
11.5.2.14 Änderung von Fokus- und Auswahlattributen Nicht anwendbar
11.5.2.15 Änderungsbenachrichtigungen Nicht anwendbar
11.5.2.16 Änderungen von Zuständen und Eigenschaften Nicht anwendbar
11.5.2.17 Änderungen von Werten und Texten Nicht anwendbar
11.6 Dokumentierte Nutzung der Barrierefreiheitsfunktionen Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
11.6.1 Benutzersteuerung der Barrierefreiheitsfunktionen Nicht anwendbar
11.6.2 Keine Unterbrechung der Barrierefreiheitsfunktionen Nicht anwendbar
11.7 Benutzerpräferenzen Nicht anwendbar
11.8 Autorenwerkzeuge Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
11.8.1 Inhaltstechnologie Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
11.8.2 Erstellung barrierefreier Inhalte Siehe Kapitel 9, entsprechend WCAG 2.2 Kriterien Siehe Kapitel 9, entsprechend WCAG 2.2 Kriterien
11.8.3 Erhaltung von Barrierefreiheitsinformationen bei Umwandlungen Nicht anwendbar
11.8.4 Reparaturunterstützung Nicht anwendbar
11.8.5 Vorlagen Nicht anwendbar

Kapitel 12: Dokumentation und unterstützende Dienste

Kriterien Konformitätsstufe Anmerkungen und Erläuterungen
12.1 Produktdokumentation Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
12.1.1 Barrierefreiheits- und Kompatibilitätsfunktionen Nicht anwendbar
12.1.2 Barrierefreie Dokumentation Siehe Kapitel 9, entsprechend WCAG 2.2 Kriterien Siehe Kapitel 9, entsprechend WCAG 2.2 Kriterien
12.2 Unterstützende Dienstleistungen Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
12.2.2 Informationen zu Barrierefreiheits- und Kompatibilitätsfunktionen Nicht anwendbar
12.2.3 Effektive Kommunikation Nicht anwendbar
12.2.4 Barrierefreie Dokumentation Siehe Kapitel 9, entsprechend WCAG 2.2 Kriterien Siehe Kapitel 9, entsprechend WCAG 2.2 Kriterien

Kapitel 13: IKT mit Zugang zu Vermittlungs- oder Notrufdiensten

Kriterien Konformitätsstufe Anmerkungen und Erläuterungen
13.1 Anforderungen an Vermittlungsdienste Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich Überschriftenzelle – keine Angabe erforderlich
13.1.2 Text-Vermittlungsdienste Nicht anwendbar
13.1.3 Gebärden-Vermittlungsdienste Nicht anwendbar
13.1.4 Lippenlesen-Vermittlungsdienste Nicht anwendbar
13.1.5 Dienste für untertitelte Telefonie Nicht anwendbar
13.1.6 Sprache-zu-Sprache-Vermittlungsdienste Nicht anwendbar
13.2 Zugang zu Vermittlungsdiensten Nicht anwendbar
13.3 Zugang zu Notrufdiensten Nicht anwendbar

Web-Zugänglichkeit (Web accessibility)

Behinderung wird definiert als: jede Aktivitätseinschränkung oder Teilhabebeeinträchtigung am gesellschaftlichen Leben, die eine Person aufgrund einer erheblichen, dauerhaften oder endgültigen Beeinträchtigung einer oder mehrerer körperlicher, sensorischer, geistiger, kognitiver oder psychischer Funktionen, einer Mehrfachbehinderung oder einer gesundheitsbedingten Einschränkung erfährt.

Web-Zugänglichkeit bedeutet, Online-Dienste der öffentlichen Kommunikation auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Sie basiert auf vier grundlegenden Prinzipien:

Wahrnehmbarkeit:

Informationen und Komponenten der Benutzeroberfläche müssen so dargestellt werden, dass sie von Nutzer:innen wahrgenommen werden können. Zum Beispiel durch Bereitstellung von Textalternativen für alle nicht-textuellen Inhalte, die dann – je nach Nutzerbedürfnis – in anderen Formen ausgegeben werden können: Großschrift, Braille, Sprachausgabe, Symbole oder vereinfachte Sprache.

Bedienbarkeit:
Komponenten der Benutzeroberfläche und Navigation müssen bedienbar sein. Zum Beispiel durch die vollständige Steuerbarkeit über die Tastatur.

Verständlichkeit: 

Informationen und die Nutzung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein. Textinhalte müssen lesbar und die Navigation konsistent gestaltet sein.

Robustheit

Inhalte müssen ausreichend robust sein, um zuverlässig von einer Vielzahl an Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, interpretiert zu werden.

Testumgebungen

Betriebsysteme

  • Apple macOS (neueste Version)
  • Microsoft Windows (neueste Version)
  • Apple iOS (neueste Version)
  • Google Android (neueste Version)

Linux wurde nicht verwendet, da es aktuell bei Nutzer:innen mit Behinderungen nur sehr selten vorkommt.

Browser und Nutzungssoftware

Verwendet in den jeweils neuesten Versionen auf den genannten Betriebssystemen:

  • Google Chrome
  • Microsoft Edge (Windows)
  • Safari
  • Adobe Acrobat Reader / Vorschau auf Mac (nur für PDFs)

Screenreader und assistive Technologien

Für eine möglichst standardisierte Bewertung wird zunächst ohne Anpassungen getestet.
Für eine realitätsnahe Bewertung werden zusätzlich folgende Anpassungen berücksichtigt:

  • Grafische Systemanpassungen (Farben, Kontraste, Untertitel usw.)
  • Maus-Emulationen, Vergrößerungsfunktionen, Bildschirmtastaturen oder erweiterte Tastatureinstellungen auf allen Systemen
  • VoiceOver – nur auf Apple-Systemen
  • TalkBack – nur auf Android-Systemen
  • NVDA (neueste Version) und Freedom Scientific JAWS (vorletzte Version) – nur auf Windows-PCs

Methodik

Manuelle und halbautomatische Überprüfung mit objektiver Methodik

Die Inhalte werden mit verschiedenen automatisierten und halbautomatisierten Tools analysiert. Die Ergebnisse werden verglichen, um eine möglichst vollständige und objektive Bewertung sicherzustellen. Sofern nicht anders angefragt, ist der Standard stets die aktuellste Version der WCAG 2.2, um die Zugänglichkeit in allen Ländern zu gewährleisten, aus denen auf den Touchpoint (Website, App etc.) zugegriffen werden kann.

Unsere Überprüfungen entsprechen somit den Anforderungen der WCAG 2.2, Stufe AA sowie den Vorgaben der Norm UNI EN 301 549 bzw. deren Umsetzung, z. B. den französischen RGAA.

Die von den Tools erzeugten Ergebnisse werden anschließend von unseren Expert:innen überprüft. Daher kann es sein, dass nicht alle Resultate aufgeführt sind – insbesondere, wenn sie als False Negatives (falsch-negative Ergebnisse) eingestuft wurden.

Automatisierte Tools zur Syntaxprüfung
  • W3C Markup Validation Service: Validiert den erzeugten Code (HTML, XHTML, MathML etc.)
  • W3C CSS Validation Service: Die Gültigkeit von CSS beeinflusst zwar nicht direkt die Barrierefreiheit, kann aber bei falscher Interpretation Auswirkungen haben.
  • PAC PDF Checker: Tool zur Überprüfung der Barrierefreiheit von PDFs
Automatische und halbautomatische Tools zur Farbprüfung
  • Color Contrast Analyser (CCA): Zur gezielten Prüfung von Farbkontrasten
  • WCAG Color Contrast Checker: Erste Prüfung der Farbkontraste in CSS
  • Text-on-Background-Image A11y Check: Prüfung von Textüberlagerung auf Bildern
  • Color Contrast Accessibility Evaluator: Zusätzliche Kontrolle bei Online-Seiten

Automatische und halbautomatische Tools zur Barrierefreiheitsprüfung

Einige Online-Validatoren, die beispielhaft auf Seiten eingesetzt wurden:

  • AccessScan
  • WAVE

Weitere lokale Tools:

  • Web Developer Toolbar: Unterstützt die manuelle Überprüfung (z. B. fehlende ALT-Texte, Felder ohne Beschriftung)
  • AXE & Lighthouse für Chrome: Bieten präzise Hinweise zu HTML-Fehlern und WAI-ARIA-Attributen (wichtig für Web-Anwendungen und interaktive Elemente)

Begriffserklärungen

Die im Abschnitt „Konformitätsgrad“ verwendeten Begriffe sind wie folgt definiert:

Konform: Die Funktionalität des Produkts erfüllt das Kriterium ohne bekannte Fehler oder erfüllt es mit gleichwertiger Erleichterung.

Teilweise konform: Einige Funktionen des Produkts erfüllen das Kriterium nicht.

Nicht konform: Der Großteil der Produktfunktionen erfüllt das Kriterium nicht.

Nicht anwendbar: Das Kriterium ist für das Produkt nicht relevant.

Nicht bewertet: Das Produkt wurde in Bezug auf dieses Kriterium nicht bewertet. (Dies ist nur bei Kriterien der WCAG-Stufe AAA zulässig.)

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