Gütesiegel
Mit 01.November 2019 bietet der ÖZIV Burgenland eine rechtliche Sicherheit für Bauherrn, Unternehmen und Organisationen in Bezug auf bauliche Barrierefreiheit in Verbindung mit dem Behindertengleichstellungsgesetz.
Jede Kategorie wird in Form eines Schlüssels dargestellt. Somit werden im Bestfall 3 Schlüssel verliehen.
Es wird ein einheitlich hoher Standard durch die Prüfung des ÖZIV Burgenland sichergestellt und anhand der 3 Schlüssel für die Bereiche Seh-, Hör- und Mobilitätsbehinderung eindeutig klar ersichtlich gemacht.
Das ÖZIV Gütesiegel ist nicht nur eine Auszeichnung, sondern auch eine Motivation für öffentliche Einrichtungen, Gemeinden, Vereine und Unternehmen, in ihren Objekten die Nutzbarkeit für Menschen mit Behinderungen auszubauen und zu verbessern. Allen voran steht das Signal nach außen, dass die soziale Verantwortung wahrgenommen und positiv umgesetzt wird.
Vorteile
Für Objekteigentümer bzw. Bauherren dient das ÖZIV Burgenland Gütesiegel als Nachweis und gibt die Sicherheit, dass die Vorgaben des ÖZIV Burgenland und die gesetzlichen Anforderungen umgesetzt wurden, wobei die Rechtssicherheit in Bezug auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz nur bei Erfüllung aller 3 Kategorien Gültigkeit hat.
WICHTIG: Die Rechtssicherheit in Bezug auf das BGStG gilt nur für Gütesiegel, die ab dem 01.10.2019 verliehen wurden und wenn alle 3 Kategorien erfüllt sind.
Neben den normierten Vorgaben dient das Gütesiegel als sichtbare Auszeichnung um zu signalisieren, dass ein Angebot von Menschen mit Behinderungen, älteren Personen, Eltern mit Kinderwagen etc. entspannt und mit Komfort genutzt werden kann.
Eckdaten
Folgende Eckdaten bilden das Fundament des ÖZIV Burgenland Gütesiegels:
- Das ÖZIV Burgenland Gütesiegel wird formlos beim ÖZIV Burgenland beantragt.
- Jeder kann das Gütesiegel beantragen.
- Das ÖZIV Burgenland Gütesiegel wird an Objekte verliehen, welche in Bezug auf bauliche Barrierefreiheit und barrierefreie Angebote eine zeitgemäße Nutzungsqualität aufweisen.
Kriterien für die Verleihung:
- Eine positive Feststellung durch den ÖZIV Burgenland oder eine vom ÖZIV Burgenland anerkannte Stelle.
- Der ÖZIV Burgenland kann jederzeit selbst oder durch eine anerkannte Stelle eine kontrollierende Prüfung beantragen. sollte sich bei der Überprüfung herausstellen, dass keine ausreichenden Angebote für Menschen mit Behinderungen bestehen (z.B. barrierefreie Toilette ist nicht mehr zugänglich, Beckenlifter wurde entfernt, ...), kann das Gütesiegel entzogen werden.
- Ausschließlich in der höchst möglichen Vergabeart, nämlich Schlüssel in allen 3 Kategorien, wird Rechtssicherheit gemäß Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) garantiert!
- Das Gütesiegel wird für 5 Jahre für Wohngebäude sowie für 3 Jahre für Nicht-Wohngebäude verliehen.
Das ÖZIV Gütesiegel besteht aus:
- Tafel für den Außenbereich
- Zertifikat in A3 gerahmt
- Eintrag auf der ÖZIV Burgenland Homepage
Für nähere Informationen steht Ihnen das Team vom ÖZIV Burgenland gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach!
ACHTUNG:
Das Gütesiegel beinhaltet keine Begleitung oder Beratung während der Bau- bzw. Umsetzungsphase. Gerne erstellen wir Ihnen hierzu aber ein individuelles Angebot!
Kriterien
Das ÖZIV Gütesiegel wird in drei Bereichen vergeben - Mobilitäts-, Seh und Hörbehinderung. Für jeden Bereich gilt es gewisse Kriterien zu erfüllen.
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Schlüssel - Mobilitätsbehinderung
- Bei bestehenden Stellplätzen sind ausreichend barrierefreie Stellplätze vorhanden. In der Regel mindestens 2 Stück. Ab 1.000 Stellplätzen mind. 2%.
- Der Haupteingang bzw. ein gleichwertiger Nebeneingang sind schwellenlos erreichbar.
- Die erste Informationsstelle ist ohne fremde Hilfe jeglicher Art erreichbar.
- Schwellenlose Erreichbarkeit aller kundenrelevanten Bereiche ist gegeben.
- Kundenrelevante Einrichtungen wie Kassenbereiche, Informationsschalter, Bankomatterminals usw. sind unterfahrbar bzw. durch organisatorische Maßnahmen barrierefrei nutzbar.
- Anfahrbereiche von 50 cm bei relevanten Türen sind vorhanden.
- Stufen, Rampen, bedienungsmerkmale und relevante Glasflächen sind markiert.
- Öffnungssyteme sollen leicht auffindbar und verständlich beschriftet sein.
- Eine nutzbare Durchgangslichte von mind. 80 cm bei Türen und Wegen ist vorhanden.
- Das Längsgefälle von Rampen überschreitet nicht 10% und das Quergefälle überschreitet nicht 3%
- Handläufe bei relevanten Bereichen wie Stiegen, Rampen etc. sind vorhanden.
- Türen in Sanitärräumen öffnen nach außen und verfügen über einen Zuziehbügel bei Türen größer 85 cm.
- Der freie Wenderadius in Sanitärräumen beträgt mind. 150 cm
- Ein Handwaschbecken ist im WC vorhanden und unterfahrbar.
- Haltegriffe im Bereich der Sanitäreinrichtungen in öffentlichen Bereichen sind vorhanden.
- Die Sitzhöhe der WC-Schale beträgt mind. 46 cm, jedoch nicht mehr als 48 cm.
- In Sanitäreinrichtungen ist ein Wandspiegel mit Unterkante 90 cm und Oberkante 180 cm vorhanden.
- Barrierefreie Duschen verfügen über eine fixierte Sitzmöglichkeit
- Der Absperrriegel im WC ist mind. 7 cm lang
- Kleiderhaken/Bügel im Bereich bis max. 120 cm Höhe sind vorhanden.
- Bei Beherbergungsbetrieben sind in der Regel 2% der Zimmer barrierefrei zu gestalten. (Anmerkung: nicht anwendbar bei unterschiedlichen Zimmertypen)
- Sollten bauliche Gegebenheiten eine umfassende barrierefreie Nutzung verhindern, sind kompensierende organisatorische Maßnahmen definiert.
- Angebote für Menschen mit Behinderungen sind vorhanden.
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Schlüssel - Sehbehinderung
- Informationen werden zumindest im 2 - Sinne - Prinzip angeboten
- Die erste Informationsstelle ist mittels taktilem Bodenleitsystem angebunden.
- Taktile Handlaufbeschriftungen im Hauptstiegenhaus und den Fluchtstiegenhäusern sind vorhanden.
- Taktile Bodeninformationen und taktile Übersichtstafeln sind in weitläufigen Gebäuden vorhanden.
- Aufmerksamkeitsfelder vor relevanten abwärtsführenden Treppen und automatischen Türen sind vorhanden.
- Aufzüge sind im Innen- und Außenbereich mit erhabener und Braille Schrift bezüglich Stockwerksangabe markiert.
- Stufen, Rampen, Bedienungselemente und relevante Glasflächen sind markiert
- Angebote für Menschen mit Sehbehinderung sind vorhanden
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Schlüssel - Hörbehinderung
- Eine induktive Höranlage im Bereich von Informationsstellen ist vorhanden und gekennzeichnet
- Informationen werden zumindest im 2 - Sinne - Prinzip angeboten
- Ein Angebot für Menschen mit Hörbehinderung ist vorhanden
Beantragen
Beantragen kann dieses Siegel selbstverständlich jeder. Die Feststellung erfolgt durch den ÖZIV Burgenland selbst oder durch eine vom Verein anerkannte Stelle. Das ausgezeichnete Objekt darf die Plakette in der Folge drei Jahre lang (Wohngebäude 5 Jahre) tragen.
Sie haben bereits ein ÖZIV Burgenland Gütesiegel und möchten die Verlängerung/Rezertifizierung rechtzeitig vor Ablauf beantragen? Dann verwenden Sie bitte folgendes Formular:
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Sie können uns auch gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren:
ÖZIV Burgenland - Gütesiegel
Telefon: +43 2682 / 930 80 400 (Mo-Fr, 09:00 - 12:00)
E-Mail: office@oeziv-burgenland.at