13. Dezember, 2025 @ 11:00 – 13:00
§ 10 Die Generalversammlung
Die Generalversammlung tritt alle vier Jahre zusammen.
a) alle Mitglieder des Landesverbandes
b) alle ordentlichen Mitglieder nach Maßgabe des § 4
c) Ehrenpräsidenten
Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse im Allgemeinen mit absoluter Mehrheit, d. h. mit mehr als der Hälfte der anwesenden Stimmberechtigten. Für Satzungsänderungen des ÖZIV Burgenland und für Beschlüsse über die Auflösung des ÖZIV Burgenland ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.
Zu den Aufgaben der Generalversammlung gehören unter anderem:
Die ordentlichen Mitglieder des ÖZIV Burgenland sind berechtigt, schriftliche Anträge für die Generalversammlung zu stellen, die spätestens 2 Wochen vor dessen Beginn im Landessekretariat des ÖZIV Burgenland eingelangt sein müssen.