Skip to main content

ÖZIV Veranstaltungen

Lade Veranstaltungen

« Alle Veranstaltungen

  • Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

Generalversammlung ÖZIV Burgenland

13. Dezember, 2025 @ 11:00 13:00

§ 10   Die Generalversammlung

Die Generalversammlung tritt alle vier Jahre zusammen.

  • Jeder Teilnahmeberechtigte hat nur eine Stimme und muss diese persönlich ausüben.
  • Zur Teilnahme am Verbandstag sind mit beschließender Stimme berechtigt

a) alle Mitglieder des Landesverbandes

b) alle ordentlichen Mitglieder nach Maßgabe des § 4

c) Ehrenpräsidenten

Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse im Allgemeinen mit absoluter Mehrheit, d. h. mit mehr als der Hälfte der anwesenden Stimmberechtigten. Für Satzungsänderungen des ÖZIV Burgenland und für Beschlüsse über die Auflösung des ÖZIV Burgenland ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.

Zu den Aufgaben der Generalversammlung gehören unter anderem:

  1. Entgegennahme von Berichten (Arbeits- und Kassenberichte);
  2. Beschlussfassung über die Berichte;
  3. Erteilung der Entlastung;
  4. Festsetzung des Mitgliedsbeitrages;
  5. Wahl des Landesvorstandes und der Rechnungsprüfer;
  6. Bestellung von Ehrenpräsidenten;
  7. Beschlussfassung über die Errichtung, Änderung oder Auflösung von Vereinssektionen;
  8. Satzungsänderung;
  9. Beschlussfassung über alle zur Generalversammlung eingebrachten Anträge;
  10. Auflösung des ÖZIV Burgenland.

Die ordentlichen Mitglieder des ÖZIV Burgenland sind berechtigt, schriftliche Anträge für die Generalversammlung zu stellen, die spätestens 2 Wochen vor dessen Beginn im Landessekretariat des ÖZIV Burgenland eingelangt sein müssen.

Industriegelände 1
Steinbrunn, Burgenland 2491 Austria
Google Karte anzeigen

Privacy Preference Center